Nutzungsvertrag für
Windkraftanlagen

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Nutzungsvertrag für Windkraftanlagen

Wichtige Hinweise für Grundstückseigentümer*innen zu Nutzungsverträgen für Windkraftanlagen

Nutzungsverträge für Windkraftanlagen können für Grundstückseigentümer*innen sehr lukrativ sein. Zugleich lassen sich bestehende Risiken durch vertragliche Regelungen minimieren.

Um diese Spielräume bestmöglich auszunutzen, brauchen Sie jedoch Branchenwissen. Oder einen Berater, der in der Windkraftbranche zu Hause ist.

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Nutzungsvertrag

Wie erkennen Flächeneigentümer*innen einen guten Nutzungsvertrag für Windenergieanlagen?

Grundstückseigentümer*innen werden oft mehrere Nutzungsverträge angeboten. Welche Unternehmen dahinterstehen, ist oft nicht erkennbar. Dennoch verraten Ihnen die Verträge viel über die jeweiligen Vertragspartner.

Die Verträge laufen häufig über 20 Jahre. Daher rate ich Ihnen, auf einen Vertragspartner zu setzen, der sich fair und zuverlässig verhält. Darauf weisen bereits einige Regelungen in den Nutzungsverträgen hin.

Einige Beispiele: Der Vertragspartner …

  • … ist bereit, für kleinere zusätzliche Aufwendungen die Kosten zu übernehmen.
  • … zahlt eine Pauschale für die Abgabe von Erklärungen.
  • … bietet ein Entgelt, wenn der Bau erst in zwei oder drei Jahre beginnt.
  • … leistet Entschädigungen für Nebenflächen, die zur Errichtung der Anlage ebenfalls gebraucht werden.

Und ein ganz allgemeines, aber sehr wichtiges Kriterium: Wie empfinden Sie die Kommunikation mit Ihrem potenziellen Vertragspartner?

Sie haben Fragen zu einem Nutzungsvertrag? Dann kontaktieren Sie mich gern. 

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Wissenswertes

Häufige Fragen zu Nutzungsverträgen für Windkraftanlagen

  • Wie hoch ist das Nutzungsentgelt?
  • Wann kann ich mit dem Geld rechnen?
  • Was passiert, wenn die Windkraftanlage nicht gebaut wird?
  • Welche Projektierungsfirma ist seriös?
  • Wann sollten bei mir die Alarmglocken läuten?
  • Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsvertrag, Gestattungsvertrag und Standortvertrag? (Ich verrate schon einmal: Es ist alles das Gleiche.)
  • Muss ich einen Nutzungsvertrag unterschreiben?
  • Wie kann ich einen Flächenpool gründen?
  • Wie kann ich meine Flächennachbarn kontaktieren? Darf ich das?

Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie bald in meinem ständig wachsenden Ratgeberbereich „Wissenswertes für Flächeneigentümer„. Im Rahmen einer Beratung nehme ich mir gerne die Zeit, Ihnen diese und alle weiteren Fragen persönlich zu beantworten. Damit Sie Ihre wirtschaftlichen Chancen maximieren und eine gut informierte Entscheidung in Bezug auf die vorliegenden Verträge treffen können.

Wissenswertes für Flächeneigentümer

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VJ Windprojekt

Ich vertrete Ihre Interessen. Unabhangig und mit jahrzehntelangem Branchenwissen.

Beratung zu Windkraftanlagen für Grundstückseigentümer*innen und Mitglieder eines Flächenpools zu allen Fragen rund um Nutzungsverträge, Nutzungsentgelte, Repowering, Förderung und Projektierung im Bereich Windenergie.

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Klaus von Jeinsen
Balu